• af-Veranstaltungen und Terminübersicht

    28. November 2023: Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit; 15:30 – 17 Uhr (online)

    Ende 2023: Arbeitskreis “Junges af

    15.12.2023: Deadline Call for papers für  Altlastensymposium 2024  link

    01. Februar 2024: Arbeitskreis Gebäudeschadstoffe; 15 Uhr (online)

    15. März 2024: Arbeitskreis Innovative Erkundungs-, Sanierungs- und Überwachungsmethoden; 9:30 – 13:00 Uhr (VEGAS, Stuttgart)

    12. +13. Juni 2024: Altlastensymposium 2024 in Neu-Ulm; gemeinsam veranstaltet von der GAB und dem altlastenforum Baden-Württemberg e.V. 

    Lehrgänge für Probennehmende bei VEGAS:  26 Februar – 1. März 2024   Info + link zur Anmeldung

  • Altlastenforum zeichnet Gewinner seines Bildwettbewerbs aus

    Das altlastenforum hat Ende 2022 anlässlich der neustrukturierten af-Homepage zu einem Bildwettbewerb aufgerufen und um Einsendungen herausragender Bilder aus den Bereichen Altlastenbearbeitung, Erkundung und Sanierung aus dem vergangenen Vierteljahrhundert gebeten. Diese wurden nun ausgewertet und die Gewinner gekürt.

    Wir freuen uns mitteilen zu können, dass es sogar vier Einreichungen auf die ersten Plätze geschafft haben: 

    Auf dem Bild des ersten Platzes wird das Schoch-Areals in Stuttgart gezeigt: eine der größten Altlastensanierungen der Stadt, welche auch vom af im Rahmen einer Exkursion besucht wurde. © Geiger Umweltsanierung GmbH & Co. KG.

    Den zweiten Platz belegt das Bild einer Tanklagersanierung in Rastatt-Wintersdorf, eingereicht von Harry Hohl von der LUBW.

    Die dritte Platzierung wird von zwei Einsendungen geteilt: Einmal ein Bild eines ISCO Feldversuch 2021 in Stuttgart, eingereicht von der Züblin Umwelttechnik GmbH, und außerdem eine Impression der Exkursion des AK Gebäudeschadstoffe zur Völklinger Hütte in 2015, welche von Martin Kessel von der Arcadis Germany GmbH eingereicht wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für die zahlreichen Einsendungen und die Impressionen. 
     

  • Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2022

    Am 26. September 2022 fand in der Sparkassenakademie Stuttgart die Jubiläumsveranstaltung “25 Jahre af” in Verbindung mit der Verleihung des 7.Flächenrecyclingpreises Baden-Württemberg 2022 statt: 

    Flächenrecyclingpreis 2022 für Stadtoval Aalen – Sonderpreis für Wohn- und Geschäftsgebäude in Tübingen

    Gemeinsame Pressemitteilung von Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, altlastenforum Baden-Württemberg e.V., Architektenkammer Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg  sowie der Sparkassenfinanzgruppe Baden-Württemberg

    Stuttgart. Der Flächenrecyclingpreis 2022 geht an das Stadtoval Aalen. Dessen „historisch vielfältig genutztes Areal weist eine konsequente und geradlinige Entwicklung auf“, erläuterte die Juryvorsitzende Beatrice Soltys, Vizepräsidentin der Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW). Dass auf einer ehemaligen Industriebrache samt Vorbelastungen ein lebendiges durchmischtes Stadtquartier mit Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit entstehen konnte, ist für Andrea Lindlohr ein klares Signal, wie viel Potenzial der Bestand birgt. So sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLWBW) bei der Preisverleihung am 26. September: „Unser Boden ist eine endliche Ressource. Darum hat das Recycling von vorgenutzter Fläche für uns höchste Priorität. Gerade im Innenbereich unserer Städte und Gemeinden sieht man, wie wichtig das Flächenrecycling für die lebendige Entwicklung der Innenstädte und Ortskerne ist und welches Potenzial hier noch schlummert. Dessen Nutzung unterstützen wir mit unseren vielfältigen Fördermaßnahmen.“ Dem Anliegen der sieben baden-württembergischen Auslober – MLWBW, altlastenforum, AKBW, Gemeindetag, Landkreistag, Städtetag sowie Sparkassenfinanzgruppe –, kluge Nutzungskonzepte für Brachen aufzuspüren und auszuzeichnen, entspricht das Stadtoval Aalen aufs Beste.

    Der Sonderpreis geht nach Tübingen: Durch einen modernen Anbau an ein spätklassizistisches Wohn- und Geschäftsgebäude auf einer zuvor ungenutzten Fläche gelang in der dortigen Altstadt auf vorbildliche Weise eine innerstädtische Verdichtung. Laut Jury steht sie auch für eine „zeitgemäße Interpretation der räumlichen Nähe von Wohn- und Gewerbenutzung“. Staatssekretärin Lindlohr hob hervor, dass sich an diesem Projekt gut nachvollziehen lässt, „wie mit Begrünung auf dem Dach und Bepflanzung im Innenhof eine ökologische Aufwertung und ein Mehrwert für die Bewohnerinnen und Bewohner geschaffen wird. Das zeigt: Die Zielrichtung unserer diesjährigen Auslobung ‚Innenentwicklung – nachhaltig und zukunftsfähig‘ lässt sich auch auf kleinen Flächen hervorragend umsetzen.“

    „Aus Altlasten neue Flächen gewinnen und für Mensch und Umwelt gesunde Lebensräume schaffen: Diese Anliegen werden durch die Preisträger in besonderem Maße umgesetzt“, betonte Philipp Schwarz. Das altlastenforum Baden-Württemberg e.V., dessen erster Vorsitzender Schwarz ist, setzt sich seit 25 Jahren für Bodenschutz und Flächenrecycling ein und initiierte 2005 diesen Preis. „Ein zeitgemäßes Flächenrecycling verbindet eine gelungene Altlastensanierung mit einer Stadtentwicklung, die neue Räume für Wohnen, Kultur, Gewerbe und Natur gestaltet. Dies ist den Preisträgern hervorragend gelungen.“

    Insgesamt 15 Einreichungen gab es für den zum siebten Mal ausgelobten Flächenrecyclingpreis. Zu den Nominierten gehörte auch das Mühlenviertel in Ravensburg, wo auf einem ehemals gewerblich genutzten, stark versiegelten Areal ein lebendiges Quartier mit 64 Wohnungen in Zentrumsnähe entstand und dabei Teile des stadtbildprägenden Gebäudebestands integriert wurden. Ebenfalls nominiert war das Olgaareal in Stuttgart-West, eine Konversion des ehemaligen Krankenhausbereichs, mit seiner vielfältigen sozialen und funktionalen Nutzungsmischung, dessen Entstehung sich ganz besonders durch eine hohe Verfahrenskultur auszeichnet. Und schließlich zählte auch das Wohnen am Ooswinkel in Baden-Baden zu den Nominierten: Die mit Altlasten kontaminierte Bauhoffläche konnte zur Hälfte entsiegelt werden – entstanden ist ein qualitätvoller Beitrag zum genossenschaftlichen Wohnen in innerstädtischer Lage.

    Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2022: Stadtoval Aalen (Luftbild: Stadt Aalen) 
    Download: www.akbw.de/link/1jpt

    Sonderpreis: Umbau und Anbau Wohn- und Geschäftsgebäude, Tübingen (Foto: Dietmar Strauß, Besigheim)
    Download: www.akbw.de/link/1jpu

    Anhang: Übersicht über Jury, Bewertungskriterien, Preisträger und Nominierungen. Online unter: www.akbw.de/link/1k2n

     

    Rückblick:
    Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2019
    Am 5. Februar 2019 fand die Verleihung des Flächenrecyclingpreises in Stuttgart statt. Drei Projekte wurden von der Jury für den Flächenrecyclingpreis, zwei weitere für den Sonderpreis nominiert. Staatssekretärin Katrin Schütz gab die Preisträger bekannt. Zur Pressemitteilung 

    Die bisherigen Preisträger finden Sie hier.
     

  • af-News

    Altlastenstatistik 2020
    Seit Beginn der Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg im Jahr 1987 wurden insgesamt 106425 Flächen erfasst, die aktuell bereits weitestgehend nach den Kriterien der Altlastenbewertung eingestuft sind. Die LUBW stellt seit 2008 die Auswertungen zur Altlastenstatistik in Form einer Broschüre zur Verfügung. Sie gibt einen Überblick über die bisher in Baden-Württemberg geleistete Arbeit und beschreibt auch kurz die systematische Vorgehensweise. Die statistischen Kennzahlen in der neuen Broschüre entsprechen den Kennzahlen, die die Bund-/Länder-arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) für die bundesweite Altlastenstatistik 2020 aktualisiert definiert hat. Die Broschüre „Altlastenstatistik 2020“ kann über den Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden.

    Neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
    Am 16. Juli 2021 ist die neue Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV neue Fassung (n.F.)) als Teil der sogenannten Mantelverordnung verkündet worden. Diese tritt am 1. August 2023 in Kraft. Weitere Infos erhalten Sie auf der Seite des BMU

    Arbeitsschutz in Coronazeiten: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
    Im Rahmen der af-Fachveranstaltung “Arbeitsschutz bei der Altlastenbearbeitung” am 29.09.2020 wurde im Vortrag von Herrn RA Dr. Hellmuth Mohr auf die Grundpflichten des Arbeitgebers nach § 3 ArbSchG und auf die oben genannte Arbeitsschutzregel mit Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer gegen die Ansteckung durch das Coronavirus hingewiesen. Diese Arbeitsschutzregel ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar und als Download erhältlich.
    Die Arbeitsschutzregel verpflichtet alle Arbeitgeber unabhängig von der Art der Beschäftigung der Arbeitnehmer zu den dort genannten Schutzmaßnahmen, also über das Tätigkeitsfeld der Mitglieder des altlastenforums Baden-Württemberg hinaus. Wie bei Verstößen gegen das ArbSchG ergeben sich die Rechte für den Arbeitnehmer auch hier aus § 618 BGB: Leistungsverweigerungsrecht mit Erhalt des Vergütungsanspruchs, Schadensersatzanspruch und Kündigungsrecht.

     

INFORMATIONEN

KONTAKT

altlastenforum Baden-Württemberg e.V.
c/o Universität Stuttgart – VEGAS

Pfaffenwaldring 61
70569 Stuttgart

E-Mail: altlastenforum (at) iws.uni-stuttgart.de

Tel. 0711/685-67017
FAX 0711/685-67020

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